Private Krankenversicherung für Kinder: Was Eltern wissen müssen
25.05.2024
Kinder und private Krankenversicherung: Was Eltern wissen sollten
Kinder optimal zu versichern, ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Eltern. Die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) hat weitreichende Konsequenzen. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema.
Versicherungsstatus der Eltern und dessen Einfluss auf das Kind
Der Versicherungsstatus der Eltern bestimmt maßgeblich, wie das Kind versichert wird.
Beide Eltern privat versichert
Wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden. Dies ist gesetzlich festgelegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Ein interessanter Auszug dazu: "Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Sind beide Elternteile privat krankenversichert, muss das Kind ebenfalls in die private Krankenversicherung – gegen einen zusätzlichen Beitrag."
Beide Eltern gesetzlich versichert
Anders sieht es aus, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind. In diesem Fall wird das Kind kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert (§ 10 Abs. 1 SGB V). Ein passender Zitat: "Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Kind in der Familienversicherung kostenlos mitversichert."
Unverheiratete Eltern
Bei unverheirateten Eltern, bei denen einer privat und der andere gesetzlich versichert ist, haben die Eltern die Wahl. Sie können das Kind entweder in der privaten Krankenversicherung oder in der kostenfreien Familienversicherung der GKV versichern (§ 10 Abs. 1 SGB V).
Verheiratete Eltern
Bei verheirateten Paaren ist das Einkommen des Hauptverdieners entscheidend. Das bedeutet, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient, entscheidet dieser Versicherungsstatus über das Kind. Bei einer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 5.775 Euro monatlich) muss das Kind privat versichert werden (§ 2 Abs. 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024). Ein anschauliches Beispiel: "Der Ehemann und Vater ist gesetzlich krankenversichert... Der Vater verdient 3.900 Euro, die Mutter 6.000 Euro pro Monat. Das Einkommen der Mutter über der Einkommensgrenze, das Kind braucht eine eigene Krankenversicherung."
Einkommensregelungen bei kostenfreier Familienversicherung
Die kostenlose Familienversicherung ist nicht immer möglich. Diese ist ausgeschlossen, wenn der privat Versicherte mehr verdient als der gesetzlich Versicherte und dabei die Einkommensgrenze übersteigt (2024: 5.775 Euro im Monat). Ein praktisches Beispiel:
Stellt euch vor, der Ehemann ist gesetzlich versichert und verdient 3.900 Euro monatlich. Die Ehefrau ist privat versichert und verdient 6.000 Euro monatlich. In diesem Fall muss das Kind privat versichert werden, da das Einkommen der Mutter die Grenze überschreitet.
Veränderung des Versicherungsstatus der Kinder
Die Versicherung des Kindes kann sich ändern, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Eltern ändern. Hierbei kann ein Anspruch auf Familienversicherung neu entstehen oder entfallen.
Zusatzversicherungen als Option
Für gesetzlich versicherte Kinder gibt es die Möglichkeit, private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Diese dienen dazu, zusätzliche Leistungen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Balance zwischen den Leistungen der GKV und den umfangreicheren Leistungen der PKV.
Die private Krankenversicherung für Kinder
Voraussetzungen und Umfang
Die private Krankenversicherung für Kinder bietet umfangreiche Leistungen. Diese umfassen meist eine freie Krankenhaus- und Arztwahl, Erstattungen auch für alternative Heilmethoden wie Heilpraktiker und Osteopathie sowie umfassende Zahnleistungen. Der Beitrag für ein privat versichertes Kind liegt etwa bei 110 Euro pro Monat.
Aufnahme in die PKV für Neugeborene
Kinder können innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privatversichert ist.
Aufnahme älterer Kinder in die PKV
Für ältere Kinder ist meist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Besonders vorteilhaft ist, dass Beiträge ohne Alterungsrückstellungen bis zum 21. Lebensjahr günstiger ausfallen.
Beamtenkinder und private Krankenversicherung
Beamtenkinder haben in der Regel einen Anspruch auf Beihilfe, was PKV-Kosten senkt. Der Beitrag für beihilfeberechtigte Kinder beträgt etwa 40 Euro pro Monat. Bei dauerhafter medizinischer Betreuung durch die Eltern können diese oft eine Versicherung abschließen, die die Versorgungskosten deckt.
Was ändert sich bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung nahe sich oft der Versicherungsschutz für das Kind. Bleiben beide Eltern unverändert gesetzlich oder privat krankenversichert, bleibt auch der Versicherungsstatus des Kindes unangetastet.
Ein Elternteil wechselt zur GKV
Wenn ein Elternteil nach der Scheidung zur GKV wechselt, könnte das Kind kostenfrei gesetzlich versichert werden. Alternativ bleibt die private Versicherung bestehen und wird auf private Zusatzversicherungen umgestellt, wenn der Schutz nicht weiterführend ist.
Unterhaltspflicht und Krankenversicherung
Oft sind Väter nach der Trennung unterhaltspflichtig. Dazu gehören auch die Beiträge zur PKV des Kindes. Ein Wechsels des Wohnsitzes des Kindes kann den Versicherungsstatus ebenfalls beeinflussen.
Zusatzleistungen vieler PKV-Anbieter
Einige private Krankenversicherungen bieten Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld. Diese Zusatzleistungen decken tägliche Mehrkosten bei Krankenhausaufenthalten oder bieten Vorausplanung für dauerhafte Pflege. Besonders die Möglichkeit, dass Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihr Kind im Krankenhaus begleiten dürfen, ist ein Beispiel. Ein solcher Tarif könnte etwa einen täglichen Betrag von 25 Euro für jeden Tag im Krankenhaus bieten.
Fazit
Die Entscheidung für die private Krankenversicherung sollte gut abgewogen sein. PKV bietet meist umfassendere Leistungsumfänge und flexible Zusatzoptionen. Besonders bei höheren Einkommen oder Beamtenfamilien kann sich die PKV lohnen.
Benötigen Sie eine eingehende Beratung rund um die private Krankenversicherung Ihrer Kinder?
Haben Sie weitere Fragen rund um die private Krankenversicherung? Für eine persönliche Beratung im Raum Bielefeld stehen wir Ihnen als Ihr Versicherungsmakler auch kurzfristig gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder einen Termin vereinbaren.
Eltern, die auf Nummer sicher gehen wollen
Zusammengefasst: Wer sich umfassend informieren und das Bestmögliche für sein Kind sicherstellen möchte, sollte sich ausführlich über die Unterschiede zwischen GKV und PKV informieren. Individualität der Situation und die Bedürfnisse des Kindes spielen eine entscheidende Rolle. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Versicherung gewährleisten einen optimalen Schutz.
Kinder privat zu versichern, kann in vielen Fällen die beste Wahl sein. Wichtiger sind aber fundierte Entscheidungen basierend auf einer umfassenden Beratung und den individuellen Bedürfnissen.