PKV im Rentenalter

16.03.2024

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung wird oft von der Angst begleitet, im Alter nicht
mehr dafür aufkommen zu können. Doch wie sieht es mit den tatsächlichen Kosten aus?

Bei privat Versicherten sind die Beiträge von vornherein so kalkuliert, dass sie die zunehmende
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter vorfinanzieren. Die
Versicherungsunternehmen bilden also sogenannte Alterungsrückstellungen für die
Versichertengemeinschaft, indem sie automatisch einen Teil Ihres monatlichen Beitrags als
Alterungsrückstellung zurücklegen. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt dieser vorgeschriebene
Zuschlag von 10 Prozent und ab dem 65. Lebensjahr mindert der angesparte Betrag künftige
Beitragserhöhungen.

Außerdem entfällt in der Regel ab Rentenbeginn der Beitrag für das Krankentagegeld und man
erhält - dann anstelle des Arbeitgebers - einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in
Höhe von 7,3 % bezogen auf die gesetzliche Rente.

Außerdem entfällt in der Regel ab Rentenbeginn der Beitrag für das Krankentagegeld und man
erhält - dann anstelle des Arbeitgebers - einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in
Höhe von 7,3 % bezogen auf die gesetzliche Rente.

Darüber hinaus bieten viele Anbieter auch Beitragsentlastungstarife an, mit denen die
Versicherten ihre Beiträge im Alter noch weiter senken können. Bei diesem Baustein zahlen die
Versicherten einen zusätzlichen Beitrag, der verzinst angelegt und für eine spätere garantierte
Beitragssenkung verwendet wird.

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Jonas R. Brakus

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